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Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen: Adresse, Öffnungszeiten und Termin

Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle für Garmisch-Partenkirchen ist Landratsamt Garmisch-Partenkirchen – Kfz-Zulassungsbehörde (Außenstelle Farchant), Partenkirchner Straße 52, 82490 Farchant. Ein Termin ist laut Behörde nicht zwingend erforderlich.

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Kfz-Kennzeichen
GAP
Bundesland
Bayern
Verwaltung
Markt, Kreishauptort des Landkreises Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahlen
82467
Zuständige Stelle
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen – Kfz-Zulassungsbehörde (Außenstelle Farchant)

Adresse, Kontakt und Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen

Für Einwohner von Garmisch-Partenkirchen ist die Kfz-Zulassungsbehörde des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen in Farchant zuständig.

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen – Kfz-Zulassungsbehörde (Außenstelle Farchant)

Kein Termin erforderlich

Anschrift

Partenkirchner Straße 52
82490 Farchant

Kontakt

Tel.: 08821 751-356

E-Mail: zulassung@lra-gap.de

Offizielle Seite der Behörde

Öffnungszeiten

Montag07:30–12:30 Uhr
Dienstag07:30–12:30 und 14:00–16:00 Uhr
Mittwoch07:30–12:30 und 14:00–16:00 Uhr
Donnerstag07:30–12:30 Uhr
Freitag07:30–12:00 Uhr

Annahmeschluss jeweils 30 Minuten vor Schließung

Termin nicht zwingend; Wartemarke oder Live-Ticket möglich

Stand der Angaben: 14.10.2026 · Quellen: lra-gap.de, lra-gap.de · Öffnungszeiten und Terminregeln können sich ändern – bitte vor einem Besuch auf der Seite der Behörde prüfen.

Terminvergabe bei der Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen

Für die Zulassungsstelle (Landratsamt Garmisch-Partenkirchen – Kfz-Zulassungsbehörde (Außenstelle Farchant)) ist laut Behörde kein Termin zwingend erforderlich; mit Wartezeiten vor Ort ist trotzdem zu rechnen.

Den offiziellen Termin buchen Sie direkt online: zur Terminbuchung der Behörde. Freie Termine sind oft schnell vergeben – prüfen Sie die Terminvergabe am besten mehrmals, besonders früh am Morgen.

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Ohne Termin zulassen

Aufgaben der Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen

Die Kfz-Zulassungsstelle in Garmisch-Partenkirchen ist für alle Fahrzeugvorgänge von Halterinnen und Haltern mit Hauptwohnsitz im Zuständigkeitsbereich verantwortlich:

  • Anmeldung / Neuzulassung – erstmalige Zulassung eines Neufahrzeugs (online beauftragen)
  • Ummeldung / Halterwechsel – Umschreibung nach Gebrauchtwagenkauf oder Umzug
  • Wiederzulassung – erneute Zulassung eines zuvor abgemeldeten Fahrzeugs
  • Abmeldung – Außerbetriebsetzung (online abmelden)
  • Adress- und Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
  • Wunschkennzeichen mit „GAP“ (Infos & Reservierung)
  • Sonderkennzeichen wie Kurzzeit-, Saison- oder Ausfuhrkennzeichen

Zuständigkeit und Postleitzahlen

Garmisch-Partenkirchen (Markt, Kreishauptort des Landkreises Garmisch-Partenkirchen, Bayern). Fahrzeuge in Garmisch-Partenkirchen erhalten das Unterscheidungszeichen „GAP“. Zu Garmisch-Partenkirchen gehören die Postleitzahl 82467. Zuständig ist immer die Behörde am Hauptwohnsitz – bei Firmen am Sitz des Unternehmens.

82467

Zulassung durch eine andere Person

Sie können nicht selbst zur Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen? Mit einer schriftlichen Vollmacht kann eine andere Person die Zulassung übernehmen. Benötigt werden in der Regel: Vollmacht des Halters, Personalausweis (oder Kopie) des Halters und Ihren eigenen Ausweis, die Fahrzeugpapiere, die eVB-Nummer und das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Noch bequemer ist die Online-Zulassung über unseren Zulassungsservice Garmisch-Partenkirchen.

Anfahrt planen

Adresse für Ihr Navi: Partenkirchner Straße 52, 82490 Farchant – Route auf Google Maps öffnen.

Häufige Fragen: Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen

Brauche ich zwingend einen Termin bei der Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen?

Für die Zulassungsstelle (Landratsamt Garmisch-Partenkirchen – Kfz-Zulassungsbehörde (Außenstelle Farchant)) ist laut Behörde kein Termin zwingend erforderlich; mit Wartezeiten vor Ort ist trotzdem zu rechnen. Termine buchen Sie über die offizielle Online-Terminvergabe der Behörde (Link auf dieser Seite). Wenn Sie keinen eigenen Termin wahrnehmen möchten, können Sie die Zulassung auch online über Kfzexpresszulassung beauftragen.

Wie bekomme ich schnell einen Notfalltermin bei der Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen?

Feste Notfalltermine vergeben die meisten Zulassungsstellen nicht. Es lohnt sich, die Online-Terminvergabe mehrmals täglich – vor allem früh morgens – zu prüfen, da abgesagte Termine wieder freigegeben werden. In begründeten Eilfällen kann eine kurze Anfrage per E-Mail oder Telefon helfen (Tel. 08821 751-356). Die schnellste Alternative ohne Termin ist unser Online-Zulassungsservice: Sie beauftragen uns in wenigen Minuten, wir melden uns in der Regel innerhalb von ca. 30 Minuten.

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es vor Ort bei der Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen?

Für die Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen sind keine Zahlungsarten veröffentlicht, die wir prüfen konnten. In vielen Zulassungsstellen ist Kartenzahlung (girocard) üblich, Bargeld wird nicht überall angenommen – bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch auf der Seite der Behörde. Bei der Zulassung über Kfzexpresszulassung bezahlen Sie erst nach erfolgreicher Zulassung.

Kann jemand anderes mein Auto in Garmisch-Partenkirchen für mich zulassen (Vollmacht)?

Ja. Eine andere Person kann die Zulassung für Sie erledigen, wenn sie eine schriftliche Vollmacht vorlegt. Mitzubringen sind in der Regel: Vollmacht des Halters, Personalausweis (oder Kopie) des Halters und Ihren eigenen Ausweis, dazu alle Fahrzeugunterlagen, die eVB-Nummer und das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Einfacher geht es online: Bei Kfzexpresszulassung übernehmen wir die Zulassung für Sie – ohne dass Sie oder ein Bevollmächtigter zur Behörde müssen.

Wie lauten die aktuellen Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle in Garmisch-Partenkirchen?

Die Zulassungsstelle (Landratsamt Garmisch-Partenkirchen – Kfz-Zulassungsbehörde (Außenstelle Farchant)) hat folgende Öffnungszeiten: Montag: 07:30–12:30 Uhr, Dienstag: 07:30–12:30 und 14:00–16:00 Uhr, Mittwoch: 07:30–12:30 und 14:00–16:00 Uhr, Donnerstag: 07:30–12:30 Uhr, Freitag: 07:30–12:00 Uhr. Hinweis: Annahmeschluss jeweils 30 Minuten vor Schließung. Öffnungszeiten können sich kurzfristig ändern (z. B. an Feiertagen) – bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Wo befindet sich die Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen?

Die Zulassungsstelle (Landratsamt Garmisch-Partenkirchen – Kfz-Zulassungsbehörde (Außenstelle Farchant)) befindet sich in Partenkirchner Straße 52, 82490 Farchant. Über den Button „Standort auf Google Maps öffnen“ können Sie Ihre Route direkt planen.

Welche Aufgaben übernimmt die Zulassungsstelle Garmisch-Partenkirchen?

Die Zulassungsstelle ist zuständig für Neuzulassung, Umschreibung (Halterwechsel), Wiederzulassung, Außerbetriebsetzung (Abmeldung), Adress- und Namensänderungen, die Zuteilung von Wunschkennzeichen sowie Sonderkennzeichen wie Kurzzeit- oder Saisonkennzeichen. Viele dieser Vorgänge können Sie auch online über Kfzexpresszulassung erledigen lassen.

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