Kurzzeitkennzeichen beantragen – oder besser online zulassen?
5-Tage-Kennzeichen vs. Online-Zulassung – welches lohnt sich beim Autokauf?
Zuletzt aktualisiert: 02. Oktober 2026 · von Kfzexpresszulassung L&D GmbH
Das Kurzzeitkennzeichen (auch 5-Tage-Kennzeichen) ist 5 Tage gültig und wird für Überführungs- und Probefahrten genutzt. Es ist vergleichsweise teuer, zeitaufwendig und kann nicht online beantragt werden.
Die bessere Alternative: Das Fahrzeug direkt online zulassen – 129 € all-in, sofort fahrbereit, kein Behördengang.
Wir erklären beide Wege im Detail und zeigen die Kosten-Nutzen-Rechnung.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Es ist ein amtliches Kennzeichen mit fünf Tagen Gültigkeit. Es erlaubt dir, ein nicht zugelassenes Fahrzeug zu überführen oder zur Prüfung vorzuführen – aber nicht, es dauerhaft zu nutzen.
Auf dem Kennzeichen steht das Ablaufdatum. Nach Ablauf darfst du das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.
Was kostet das Kurzzeitkennzeichen?
Behördengebühr: ca. 15 €. Schilder: 15–25 €. Spezielle eVB für Kurzzeit: 30–50 €.
Gesamtkosten: 60–90 € für nur 5 Tage Gültigkeit.
Die Gültigkeit beginnt mit der Zuteilung und endet nach 5 Tagen. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Der bessere Weg: Online-Zulassung
Du reservierst vorab dein Wunschkennzeichen und bestellst die Schilder nach Hause (1–3 Werktage per DHL).
Beim Autokauf: in 10–20 Minuten online anmelden, PDF-Bescheid ins Fenster legen, Kennzeichen anschrauben.
Total: 129 € all-in – statt 60–90 € Kurzzeitkennzeichen + 129 € Folgezulassung. Du sparst mindestens 60 € und einen Behördengang.
Wann ist das Kurzzeitkennzeichen sinnvoll?
Bei Probefahrten vor dem Kauf: Der Verkäufer stellt meist seine eigenen Kennzeichen oder eine Probefahrtversicherung – du brauchst kein Kurzzeitkennzeichen.
Bei reinen Überführungsfahrten ins Ausland: Wenn das Auto dort zugelassen wird, kann das Kurzzeitkennzeichen sinnvoll sein.
Für Fahrzeuge ohne gültige HU: Wenn eine reguläre Zulassung nicht möglich ist, kann das Kurzzeitkennzeichen für die Fahrt zur Prüfstelle genutzt werden.
Voraussetzungen und Regeln im Überblick
Versicherung: spezielle eVB für Kurzzeitkennzeichen nötig.
Fahrzeug: darf keine unzulässigen Mängel haben, die die Verkehrssicherheit gefährden.
Strecke: Fahrten sind auf den Zweck der Überführung, Probe- oder Prüfungsfahrt begrenzt.
Beantragung: nur persönlich bei der Zulassungsstelle (oder über einen lokalen Zulassungsdienst).
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