Elektroauto zulassen: E-Kennzeichen und Steuervorteile
E-Auto anmelden mit E-Kennzeichen: Steuervorteile und Sonderrechte nutzen.
Zuletzt aktualisiert: 02. Oktober 2026 · von Kfzexpresszulassung L&D GmbH
Elektroautos (BEV) profitieren von Steuerbefreiung und kommunalen Sonderrechten wie Parkerleichterungen oder der Nutzung von Busspuren – je nach Stadt.
Wenn du diese Vorteile nutzen möchtest, kannst du dein Fahrzeug mit dem E-Kennzeichen zulassen – das Kennzeichen endet auf „E", z. B. „HH KP 1234 E". Das E-Kennzeichen ist freiwillig.
Die Online-Zulassung funktioniert auch hier – in 10–20 Minuten, sofern die Papiere die Rubbelcodes tragen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist das E-Kennzeichen?
Ein normales Kennzeichen mit einem zusätzlichen „E" am Ende – z. B. „HH KP 1234 E".
Für reine Elektrofahrzeuge (BEV), Brennstoffzellenfahrzeuge und bestimmte Plug-in-Hybride, die die Voraussetzungen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen.
Das E-Kennzeichen ist freiwillig. Es kann je nach Gemeinde Vorteile bringen (z. B. Parkerleichterungen), ist aber keine Pflicht. Je nach Zulassungsstelle können geringe Zusatzkosten anfallen.
Kfz-Steuer: Befreiung bis 2035
Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit – längstens bis zum 31. Dezember 2035.
Je später die Erstzulassung erfolgt, desto kürzer ist die steuerfreie Zeit, da das Enddatum 31.12.2035 feststeht.
Bei einem Halterwechsel bleibt die Befreiung bestehen, jedoch nur bis zum ursprünglichen Ende des Befreiungszeitraums.
Nach Ablauf wird die Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet.
Elektromobilitätsgesetz: Was ändert sich für E-Autos?
Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) erlaubt Kommunen, E-Fahrzeuge zu bevorrechtigen – z. B. mit reduzierten Parkgebühren, eigenen Stellplätzen oder Zufahrtsrechten. Ob es solche Vorteile gibt, entscheidet jede Gemeinde selbst.
Laut Kabinettsbeschluss vom 29. Juli 2026 soll das Gesetz bis Ende 2035 verlängert werden. Das Parken an öffentlichen Ladepunkten während des Ladevorgangs soll künftig auch ohne E-Kennzeichen erlaubt sein.
Für Plug-in-Hybride sollen die Anforderungen an die Dienstwagenbesteuerung angepasst werden: höchstens 50 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrische Reichweite. Ältere Plug-in-Hybride mit geringer Reichweite könnten die Privilegien verlieren.
Außerdem sollen Fahrzeuge mit E-Kennzeichen von der Pflicht zur physischen Umweltplakette befreit werden.
Steuer- und Versicherungsvorteile im Überblick
Kfz-Steuer: befristet 0 € (siehe oben).
Versicherung: oft günstiger über spezielle E-Auto-Tarife – Vergleich lohnt sich.
Städtische Vorteile: je nach Kommune reduzierte oder entfallende Parkgebühren, Sonderspuren oder Sonderstellplätze.
Online-Zulassung für E-Autos
Du wählst im Prozess die Kennzeichenart „Elektro (E)" – das System ergänzt das „E" am Kennzeichenende.
Hinweis: Die IBAN-Angabe ist bei steuerbefreiten E-Autos in der Regel nicht erforderlich; im Zweifel fragt das Formular sie ab.
THG-Quote: Nach der Zulassung kannst du mit dem Fahrzeugschein deine Treibhausgasminderungsquote an Anbieter verkaufen. Die Prämie schwankt je nach Anbieter und Jahr – oft im zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Euro-Bereich.
Laden zu Hause und Wallbox: Was du zur Zulassung wissen solltest
Die Zulassung selbst hat keine Ladeanforderungen – für den Alltag lohnt sich aber vorab die Planung der Heimladung.
Wallbox: Anmeldung beim Netzbetreiber; bei Leistungen über 11 kW zusätzlich genehmigungspflichtig.
Förderungen: Prüfe aktuelle Förderprogramme von Bund, Land und Kommune.
Häufige Fragen
Direkt umsetzen
Verwandte Ratgeber
Beliebte Ratgeber
Bereit für den nächsten Schritt?
Erledige deine Zulassung, Abmeldung oder Reservierung in 10–20 Minuten – ganz ohne Behördengang.
Mehr Ratgeber